Hinweismelder-System
Am 31. Mai 2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Dieses Gesetz soll einen besseren Schutz hinweisgebender Personen bewirken. Betroffen sind Beschäftigungsgeber mit im Regelfall mindestens 50 Beschäftigen, sowie Unternehmen in bestimmten Branchen-/Tätigkeitsbereichen.
Unser Lösungsangebot: Interne Meldestelle inkl. aller notwendiger Meldekanäle
Mit dem Hinweisgeber-System bieten wir vom Gesetz betroffenen Beschäftigungsgebern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für die Errichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle, inkl. der Entgegennahme von mündlichen Meldungen. Den Beschäftigten unserer Kunden, für die wir als interne Meldestelle aktiv sind, bieten wir sichere Möglichkeiten zur Abgabe von Hinweisen über eine Online-Plattform und per Telefon.
Sofern Sie auf der Suche nach einer Lösung sind, finden Sie auf der Seite „für Unternehmen und Organisationen“ weiterführende Informationen, inkl. Preise. Auf der Seite „für Beschäftigte und Hinweisgeber“ finden Sie neben allgemeinen Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz, externen Meldestellen und Datenschutzinformationen auch Informationen wie wir als interne Meldestelle Hinweise bearbeiten.