Seitdem bekannt wurde, dass ein „Whistleblower“-Gesetz verabschiedet wird, haben uns unsere Kunden darum gebeten, eine möglichst effektive, effiziente und wirtschaftliche Lösung zu finden. Mit dem Hinweismelder-System bieten wir diese Lösung nun an.

So unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Wenn Sie uns als interne Meldestelle beauftragen, stellen wir Ihnen die geforderten Meldekanäle zur Verfügung. Für Hinweise in Textform stellen wir Ihnen ein Online-Meldesystem auf Basis der Open Source Lösung GlobaLeaks zur Verfügung. Für mündliche Hinweise stellen wir Ihnen eine telefonische Annahme zur Verfügung. Zudem stehen wir auf Anfrage der hinweisgebenden Person auch für persönliche Treffen zur Verfügung.

Sobald ein Hinweis eingegangen ist, bearbeiten wir diesen gemäß den Vorgaben des § 17 HinschG und ergreifen die Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinschG.

Liegt eine stichhaltige Meldung vor, informieren wir Sie über den Eingang des Hinweises und in welchen Anwendungs- bzw. Rechtsbereich der Hinweis unserer Meinung nach fällt. Sie können dann die jeweils geeignetsten Fachleute beauftragen und uns deren Kontaktdaten senden. Wir übermitteln an diese von Ihnen genannten Fachleute die notwendigen Angaben, damit diese die Ermittlungen durchführen und mit Ihnen notwendige Maßnahmen ergreifen können. Zum Schluss stellen wir die notwendigen Informationen der hinweisgebenden Person zur Verfügung.

Als Ihr Dienstleister stellen wir Ihnen zudem die notwendigen Musterunterlagen und Muster–Informationen für Ihre Beschäftigten zur Verfügung, damit Sie diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren können.

Weitere Details finden Sie in unserem Bereich „Häufig gestellte Fragen und Antworten“. Sollten Sie dort nicht fündig werden, stehen wir für Fragen natürlich gerne zur Verfügung.

Das unterscheidet uns von anderen Angeboten

Viele andere Angebote stellen lediglich einen Online-Meldekanal zur Verfügung. Die Tätigkeit als interne Meldestelle sowie die Entgegennahme von mündlichen Hinweismeldungen ist darin oftmals nicht enthalten.

Sofern ein relevanter Hinweis vorliegt, sind Sie (insbesondere finanziell) nicht an uns im Hinblick auf die Durchführung der Ermittlungen gebunden. Sie können sich frei für die geeignetste Person oder den geeignetsten Dienstleister entscheiden. Das kann je nach gemeldetem Verstoß etwa ein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt oder auch Sachverständiger sein.

Durch unseren modularen Aufbau können wir flexibel auf Anforderungen reagieren. Haben Sie eine etwa Unternehmensgruppe, lässt sich dies ebenfalls abbilden. Benötigen Sie beispielsweise als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berufs-/Branchenverband oder Fachverlag eine Lösung für Ihre Kunden, Mandanten bzw. Mitglieder, können wir Ihnen die Lösung auch unter einer eigenen Domain und mit anderer Rufnummer zur Verfügung stellen.

Unsere Paketangebote

Das Paket 50 richtet sich an Beschäftigungsgeber (Arbeitgeber) mit in der Regel 50 – 249 Beschäftigten, sowie diejenigen, die unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten verpflichtet sind, eine interne Meldestelle zu betreiben.

Das Paket 250 richtet sich an Beschäftigungsgeber (Arbeitgeber) mit in der Regel ab 250 Beschäftigen.

Der wesentliche Unterschied bei den Paketen ist, dass wir beim Paket 50 die Erleichterungen für kleinere Unternehmen nutzen, was sich erheblich auf den Preis auswirkt. Kunden des Paket 50 nutzen eine gemeinsame Online-Meldeseite und eine gemeinsame Durchwahl.

Beim Paket „Individuell“ lassen sich die Leistungen individuell abstimmen.

Paket 50 Paket 250 Paket Individuell
Einrichtung und Bereitstellung der Meldekanäle
Demo-Seite
Online-Meldesystem

gemeinsame Meldeseite mit anderen Organisationen

eigene Standard-Meldeseite mit eigener URL (Subdomain)

je nach Abstimmung

Eigene individuelle Fragen

nein

möglich

je nach Abstimmung

Individuelle Anpassungen am Design der online Melde-Seite (sofern mit Meldesystem möglich)

nein

möglich, z. B. Logo

je nach Abstimmung

Telefon-Meldesystem
Rufnummer

gemeinsame Rufnummer (Durchwahl) mit anderen Organisationen

eigene Rufnummer (Durchwahl)

je nach Abstimmung

Rufannahme von 08:00 – 20:00 Uhr

ja

ja

je nach Abstimmung

Rufannahme 24 Std.

nein

optional (Aufpreis)

je nach Abstimmung

Funktion als „Interne Meldestelle“
Dokumentation der Meldung gemäß § 11 HinSchG ja ja je nach Abstimmung
Betrieb der Meldekanäle (siehe oben) gemäß § 16 HinSchG ja ja je nach Abstimmung
Führung des Verfahren gemäß § 17 HinSchG ja ja je nach Abstimmung
Ergreifung von Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG ja ja je nach Abstimmung
Zeitkontingent für Tätigkeit als interne Meldestelle
(Zeiten darüber hinaus werden gemäß aktueller Preisliste abgerechnet.)
0,5 Std. / Jahr 1 Std. / Jahr je nach Abstimmung
Sonstiges
Bereitstellung Musterinformation nach Art. 13 / 14 DSGVO ja ja je nach Abstimmung
Bereitstellung einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nicht erforderlich bei Übernahme der Funktion als interne Meldestelle nicht erforderlich bei Übernahme der Funktion als interne Meldestelle Ja, bei Bedarf
Preise und Laufzeiten
Einmalige Einrichtung (netto) 249,00 EUR 490,00 EUR nach Angebot
Monatlich (netto) bei Bestellung für 12 Monate (Rechnung jeweils für das aktuelle Kalenderjahr im Voraus) 49,00 EUR / Monat 99,00 EUR / Monat nach Angebot
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gültigen MwSt. Weitere Leistungen oder Leistungen über das Zeitkontingent hinaus werden nach Aufwand berechnet. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste und die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Gerne senden wir Ihnen ein Angebot oder beantworten noch offene Fragen. Paket unverbindlich anfragen oder Frage stellen Paket unverbindlich anfragen oder Frage stellen Paket unverbindlich anfragen oder Frage stellen