Als hinweisgebende Person steht es Ihnen frei, sich an die interne Meldestelle Ihres Beschäftigungsgebers oder an eine externe Meldestelle zu wenden. Während interne Meldestellen vom Beschäftigungsgeber betrieben werden – auch wenn dieser die Funktion an einen Dienstleister auslagert – werden externe Meldestellen durch staatliche Stellen betrieben.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der externen Meldestellen an die Sie sich alternativ wenden können.